Wahlgräber (für Sarg- und Urnenbestattung)...
... sind Gräber, die für eine oder mehrerer Grabstellen vergeben werden.
Für die Pflege und Gestaltung des Grabes ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
… sind Grabstätten auf Rasenflächen, die der Reihe nach belegt werden.
Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
Die Namensplatte ist bündig in den Boden zu verlegen.
Anpflanzungen und das Aufstellen von Schalen u.ä., stehender Grabschmuck oder andere individuelle Grabgestaltungen sind nicht zulässig. Auf der Grabstelle liegende Blumensträuße werden beim Rasenmähen abgeräumt.